Achtung: Unsere Praxis ist vo 30.03.2024 bis zum 07.04.2024 geschlossen.

Vertretung Kinder- und Jugenheilkunde:

Dr. med. Christian Mahlert und Jasim Vollhase, Münsterstr. 45, 44145 Dortmund, Telefon: 0231 9810510

Vertretung Neurologie:

NEUROLOGIE Gemeinschaftspraxis Dr. med. Josef Leclaire und Dr. med. Thomas Rotermund, Kampstraße 45 (DOC-Center),

44137 Dortmund, Telefon: 0231-573857

 

Entwicklungsdiagnostik

Bei manchen Kindern ist die Entwicklung in einem oder mehreren Bereichen (z. B. motorische, sprachliche, geistige oder soziale Entwicklung) auffällig verzögert.

Wenn Sie, der Kinderarzt oder die Schule eine solche Verzögerung erkennen, ist es wichtig, sie frühzeitig durch eine umfassende Untersuchung genau zu diagnostizieren. Nur so können wir im Anschluss die richtigen Fördermaßnahmen für Ihr Kind einleiten.

In unserer Praxis führen wir bei Bedarf eine Entwicklungsdiagnostik durch. Sie umfasst altersentsprechende Untersuchungsverfahren zur frühzeitigen Identifikation und Beschreibung von Entwicklungsabweichungen und Entwicklungsdefiziten.

Bei neurologischen Erkrankungen im Kindesalter wie Epilepsie, Stoffwechselerkrankungen und genetischen Syndromen können Entwicklungsdefizite infolge der Erkrankung auftreten.

Mit der sogenannten Entwicklungsdiagnostik können wir, anhand altersentsprechender Untersuchungsverfahren, frühzeitig Entwicklungsabweichungen und Entwicklungsdefizite feststellen und beschreiben.

Wir sehen Ihr Kind als ein Individuum und wollen seine Stärken und Schwächen gemeinsam mit ihm und Ihnen als Eltern herausfinden. Dazu befragen wir sie ausführlich zur Krankengeschichte (Anamnese) und zu Entwicklungsstufen. Wichtig ist es, Faktoren zu identifizieren, die im Umfeld der Kinder dazu beitragen, Schwierigkeiten und Abweichungen auszulösen.

Wir berücksichtigen bei der Gestaltung der Diagnostik und Therapie sowohl medizinische, als auch pädagogische, soziale und familiäre Aspekte. Deshalb arbeiten wir multidisziplinär. Das bedeutet,  dass wir mit Ihrem Einverständnis mit anderen beteiligten Ärzten und Fachärzten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Pädagogen, Ergotherapeuten und Sprachtherapeuten, Kindergärten und Erziehern, Schulen, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Jugendamt und Gesundheitsamt zusammenarbeiten.

Die neuropsychologischen Untersuchungsergebnisse sehen und interpretieren wir im Zusammenhang mit den medizinischen Befunden und der Anamnese.

Wenn wir herausgefunden haben, welche Faktoren die weitere Entwicklung Ihres Kindes und seine Anpassung an den Alltag gefährden, erstellen wir ein ganzheitliches Behandlungskonzept für Ihr Kind. Wir leiten geeignete Interventionsmaßnahmen ein und optimieren bestehende Therapien. Außerdem vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu Institutionen, in denen Ihr Kind die bestmögliche Förderung erhält.

Unser Angebot richtet sich an Patienten mit neurologischen Erkrankungen, insbesondere Kinder mit Epilepsien, Stoffwechselerkrankungen, Muskelerkrankungen, körperlicher sowie geistiger Behinderung und Kinder mit besonderem Förderbedarf.

Um unsere Patienten bestmöglich zu versorgen, stützen wir uns auf drei Säulen: Medizinische Betreuung, individuelle Förderung und soziale Absicherung.

Wir führen mit Ihnen ein individuelles Beratungsgespräch zum Umgang mit der Erkrankung und seiner Bedeutung für den Alltag.

Unser interdisziplinäres Team, bestehend aus Ärzten, Ergotherapeutin, Sprachtherapeutin und Pädagogin, berät Sie und Ihr Kind umfassend. Individuelle familiäre, soziale und pädagogische Fragestellungen ziehen wir sowohl bei der Diagnostik als auch bei der Therapieplanung mit ein.

Die Ergebnisse besprechen wir zusammen mit dem Patienten und dessen Familie und leiten dann das weitere Therapiekonzept in die Wege.

Es ist unserem gesamten Team wichtig, Sie und Ihr Kind gemeinsam durch den diagnostischen und therapeutischen Prozess zu begleiten, denn wir wollen nicht nur den Patienten, sondern die ganze Familie unterstützen.

Die Aufgabe unserer Sozialberatung ist es, den individuellen Hilfebedarf der Familie zu ermitteln und zu sichern. Sie bespricht mit Ihnen die Möglichkeiten der ambulanten Versorgung und deren Finanzierung und berät Sie zu vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten.

Zudem kann sie für Sie sozialrechtliche Fragen klären und beantragt mit Ihnen die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, sowie die Leistungen zum Schwerbehindertengesetz. Für die Koordination von Rehabilitationsmöglichkeiten ist sie ebenfalls zuständig.